Hoi du - Archiv

PDF-Download

Direktwahl der Regierung: Wenn nicht jetzt, wann dann?

2019 Ausgabe 3 August Autor: Harry Quaderer

Diese Frage ist mehr als nur berechtigt. Anschliessend an die Ausführungen von meinem Parteikollegen Peter Wachter möchte ich noch folgende Überlegungen zur Direktwahl der Regierung ins Spiel bringen. Es müsste doch gerade ein Gebot der Stunde sein für unsere Grossparteien FBP und VU,  jetzt über Direktwahlen nachzudenken. Es soll kein Verfassungsstreit angezettelt werden, nein. Im Gegenteil es müsste eine Lösung gefunden werden, mit welcher Fürst und Volk einverstanden wären.

Den Parteien müsste es nach den jüngsten Vorkommnissen doch geradezu ein Bedürfnis sein, die Regierung durch das Volk wählen, vom Landtag bestätigen und vom Fürst ernennen zu lassen.

Natürlich käme durch die Direktwahl der Regierung Bewegung ins Machtgefüge zwischen Fürst und Volk. Bei einer Abwahl eines Regierungsmitglieds oder der Regierung müssten dann aber auch alle drei Instanzen mitwirken. Das wäre sicherlich keine leichte Aufgabe, aber das heisst doch nicht, dass eine Direktwahl der Regierung nicht machbar ist.

Neuwahlen, warum nicht?

Der Gruppierung, die Neuwahlen fordert, weil sie den nötigen politischen Anstand vermisst, kann ich gar nichts abgewinnen. Da sollten doch vor allem mal die VU und FBP Damen und Herren, die sich so sehr nach politischem Anstand sehnen, zuerst in ihren eigenen Reihen aufräumen.

Kann es sein, dass parteiübergreifende Sitzungen eines Frauenteams im Regierungsgebäude stattfinden, vom Steuerzahler bezahlt, doch niemand darf wissen, was der Inhalt der Gespräche ist? Kann es sein, dass eine Firma, deren Mitbesitzer der jetzige FBP-Präsident ist, über Jahre hinweg  einen direkten «Geldbeschaffungsdraht»  in das Regierungsgebäude legte? Wie kann es sein, dass eine ex-VU-Landtagsmandatarin sich jetzt als Stiftungsrätin vom LED und Landesmuseum selber Aufträge zuschanzt? Was halten denn die «Anständigen» von solchen Machenschaften?

Offensichtlich gibt es eine Machtkrise innerhalb der FBP, nicht nur zwischen FBP und VU. Wie könnte es sonst so gekommen sein, dass der Regierungschef und auch der Parteipräsident es nicht fertiggebracht haben, ihre Ministerin in die Koalition einzubinden? Man muss sich ja bewusst sein: Die Landtagsabgeordneten der FBP haben nicht einem Minister oder einer Ministerin der Koalitionspartnerin, der VU, das Vertrauen entzogen. Sie haben eine «Eigene» hinausgekickt.

Der Regierungschef meinte, die Ministerin, Mitglied seiner Partei, müsse wohl die Hosen runterlassen. In einem lauwarmen Interview erklärte Parteipräsident Marcus Vogt: «Fricks Absetzung hat mich sehr geschmerzt.» Mit der Aussage, dass «es auch in der FBP viele Stimmen gab, die sich über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und die Partei aufgeregt haben», wurde der  parteiinterne Kollateralschaden in keinster Weise kuriert!

Warum hört man aus der VU-Zentrale über Wochen keinen Muck? Staatsräson oder politisches Kalkül? Hätte denn nicht gerade die VU jetzt auf den Neuwahlen-Knopf drücken müssen?

Nur die Freie Liste spekuliert schon mal lauthals damit, bei den nächsten Wahlen an den Machtschalter zu kommen. Wird es eine eine rot-weisse Koalition geben? Rosarot. Möglich ist es. Es sind nicht nur Albträume.

Zu guter Letzt dürfte man sich auch noch die Frage stellen, warum haben eigentlich nicht die Koalitionspartner FBP und VU den Misstrauensantrag gestellt? Die VU stimmten dem Misstrauensantrag geschlossen zu, bei der FBP gab es eine Gegenstimme zu dem von mir gestellten Misstrauensantrag. Hätten FBP und VU, als Koalitionspartner, ihre politische Verantwortung nicht besser wahrnehmen können, indem sie in gemeinsamer Erklärung einen Misstrauensantrag gestellt hätten?

Die FBP und die VU haben die Aussen-, Kultur- und Justizministerin abgesetzt. Der Vertrauensentzug im Landtag war nur mit den Stimmen der FBP- und VU-Abgeordneten möglich. Aber weder die FBP noch die VU hatten den Mut, den Misstrauensantrag zu stellen.

Stundenlang wurde im Sonderlandtag diskutiert und laviert. Aber die Vertreter der Koalitionäre FBP und VU hatten nicht die Grösse oder Kraft, den Misstrauensantrag gegen eine Ministerin ihrer Koalitionsregierung zu stellen.

Als der Misstrauensantrag gestellt war, stimmten sie aber zu. Was soll man als Wähler von so einem Verhalten halten?

Zurück zur Übersicht