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HalbeHalbe

2020 Ausgabe 1 Mai 2020 Autor: Peter Wachter

von Peter Wachter

Von Anfang an haben sich die Unabhängigen bemüht, Frauen für eine Kandidatur in Gemeinde- und Landtagswahlen zu motivieren. Die Suche war gelinde gesagt schwierig, die Resultate ernüchternd. Keine der Frauen wurde gewählt. Die Enttäuschung der Frauen ist deshalb verständlich, auch dass ihre Geduld langsam zu Ende geht. Auch die anderen Parteien tun sich schwer, Frauen in Parlamente zu wählen. Selbst die Freie Liste hat im Landtag eine reine Männervertretung.

Trotz allem ist die Initiative HalbeHalbe der falsche Weg. Gesellschaftliche Veränderungen lassen sich nicht durch Gesetze oder Verfassungszusätze erzwingen. Dass Veränderungen möglich sind, aber Zeit brauchen, haben die letzten Nationalratswahlen der Schweiz gezeigt: Noch nie waren so viele Frauen im Parlament unseres Nachbarn vertreten.

Unsere Verfassung bestimmt die Prinzipien unseres politischen, gesellschaftlichen und sozialen Zusammenlebens. Wer seine, von der Verfassung garantierten Rechte verletzt sieht, klagt vor dem Verfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof. Absichtserklärungen haben darin keinen Platz. Denn wer soll denn entscheiden, ob die Absicht nun endlich auch umgesetzt wird. Mit diesem Zusatz würden wir unsere Verfassung schwächen.

Parlamentarier werden von den Wählerinnen und Wählern als ihre politischen Vertreter gewählt, sollten dereinst Gerichte über die Zusammensetzung des Landtags entscheiden, wäre das ein Totalschaden für unsere Demokratie. Erinnern wir uns an die Diskussion um die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Die Initianten erklärten im Vorfeld, das Adoptionsrecht sei für sie kein Thema. Die Tinte war kaum trocken verlangten sie genau dieses.

Die Initianten von HalbeHalbe erklären nun, eine Klage sei nicht das Ziel, eine Quote auf dem Umweg Verfassungsklage nicht beabsichtigt. Allein mir fehlt der Glaube. Deshalb hat HalbeHalbe in der Verfassung keinen Platz

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