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HalbeHalbe

2020 Ausgabe 2 Juli 2020 Autor: Ado Vogt

Mit der Initiative HalbeHalbe will die Gruppe, die aus der Bewegung Hoi Quote entstand, folgende zusätzlichen Satz in Artikel 31 Absatz 2 der Verfassung einfügen: «Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert.» Dabei steht bereits jetzt in Absatz 1: «Alle Landesangehörigen sind vor dem Gesetze gleich. Die öffentlichen Ämter sind ihnen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gleich zugänglich.» Dieser Satz garantiert, dass Frauen und Männer die gleiche Ausgangslage haben und somit keine systemische Benachteiligung stattfinden darf.

Der Zusatz der Initiantinnen wird bewusst sehr offengehalten. Was passiert, wenn eine Person ein Amt nicht erhält und klagt? Wie wird dann ein Gericht diesen Verfassungszusatz interpretieren? Meiner Meinung nach öffnet das Tür und Tor für eine Quote, was aber von den Initiantinnen verneint wird.

Interessant ist, dass auf der Homepage halbehalbe.li im ersten Satz steht, dass das Projekt HalbeHalbe aus der Arbeit des Vereins Hoi Quote entstanden sei: Die Stossrichtung ist also klar, nur eine Quote wird langfristig akzeptiert werden.

Kommen wir zur Forderung der ausgewogenen Vertretung zurück. Wie ist diese definiert? Muss diese strikte nach Verteilung der Bevölkerung geschehen, also quasi 50:50? Oder gibt es eine andere ausgewogene Verteilung, zum Beispiel 60:40? Wie soll ein Gericht im Falle eine Klage klären, was eine «ausgewogene Vertretung» ist? Und was geschieht, wenn sich die Wählerinnen und Wähler erlauben, ein Gremium, z.B. einen Gemeinderat, zu wählen, in welchem Frauen und Männer nicht ausgewogen vertreten sind, obwohl ausgewogene Kandidatenlisten vorlagen?

Für mich bedeutet Gleichberechtigung, dass jede Person die Wahlfreiheit hat, selbst zu entscheiden, welchen Job man lernt, wen man wählt oder welches Lebensmodell man für sich als das richtige hält. Gleichberechtigung bedeutet, dass jede und jeder die gleiche Ausgangslage hat, also etwa dass man sich zu einer Wahl aufstellen lassen kann. Das ist heute bereits gegeben. Gleichberechtigung bedeutet aber keinesfalls, dass ein bestimmtes Ergebnis gesetzlich geregelt werden muss, also dass man auch gewählt wird.

Genau das wird aber mit diesem Vorstoss gefordert. Deshalb lehne ich die Initiative ab.  Ado Vogt

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