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Landtagsabgeordneter, Gemeindevorsteher, Bürgermeister und was noch?

2019 Ausgabe 1 Februar Autor: Harry Quaderer

Mit Günter Vogt in Balzers, Frank Konrad in Vaduz, Thomas Rehak in Triesen und Johannes Hasler in Gamprin treten gleich vier Landtagsabgeordnete und mit Rainer Beck aus Planken auch noch ein stellvertretender Abgeordneter bei den Gemeindewahlen als Vorsteher bzw. als Bürgermeister an.

Was passiert nun, sollte einer oder mehr oder oder gar alle fünf Herren zum Vorsteher bzw. Bürgermeister gewählt werden? Lassen sich diese zwei öffentlichen Ämter, Vorsteher und Landtagsabgeordneter vereinen? Schlagen da nicht automatisch zwei Herzen in einer Brust? Welches Hemd ist solchen Doppelmandataren am nächsten?

In meinen Augen bestünde in einer solchen Doppelfunktion eine eklatanter Interessenskonflikt! Wie verhält sich ein gewählter Vorsteher und Landtagsabgeordneter bei einer Änderung des Finanzausgleichs? Zugunsten des Landes oder zugunsten seiner Gemeinde? Oder treten alle in den Ausstand?

Dies nur als Beispiel. Wird ein Vorsteher  in so einer Doppelfunktion seiner Aufgabe und der Würde seines Vorsteheramtes gerecht, wenn er  de facto zwei Monate für das Land arbeitet? Dies sind berechtigte Fragen, die sich der Wähler und die Wählerin stellen sollte?

Und ist es nicht ein bisschen sonderbar, dass ein Gemeindeangestellter, ein Mesmer oder eine Bibliothekarin, sich nicht als Gemeinderat bzw. -rätin aufstellen lassen darf, ein Landtagsabgeordneter aber auch noch Vorsteher sein darf? Ich bin der dezidierten Meinung, dass, sollte einer dieser fünf Herren als Vorsteher gewählt werden, dieser zwingendermassen sein Mandat als Landtagsabgeordneter niederlegen sollte.

Ich mag mich sehr gut erinnern wie z.B. Arthur Brunhart nach seiner Nomination durch die Vaterländischen Union zum Landtagspräsidenten noch am gleichen Abend über das Radio L verkündete, dass das Amt des Landtagspräsidenten eine Vollzeit-Position sei. Nur zwei Jahre später hat er dann das Amt des Landtagspräsidenten und Vorstehers von Balzers gleichzeitig ausgeübt!

Oder Frank Konrad. Nach der Aufhebung des Euro-Franken-Wechselkurses legte er sein Amt als Gemeinderat in Vaduz nieder, da er sich vermehrt seiner Firma widmen wollte, behielt aber das doch aufwendigere Amt als Landtagsabgeordneter. Und jetzt soll mir noch einer weismachen, dass er die Aufgaben als Bürgermeister, Landtagsabgeordneter und Inhaber seiner Firma gleichzeitig zu erfüllen vermag?

Irgendwo hört da die Logik auf und die Selbstüberschätzung fängt an.

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