Hoi du - Archiv

PDF-Download

Schützen wir unser Land genügend vor Gefährdern?

2018 Ausgabe 4 Oktober Autor: Ado Vogt

Mit einer Kleinen Anfrage bat ich das zuständige Ministerium um Auskunft, ob Liechtenstein durch das Schengen-Abkommen die Möglichkeit besitzt, etwa in Deutschland identifizierte Gefährder an der Einreise nach Liechtenstein zu hindern? In einem Artikel in der Zeitung «Die Welt» war ausgeführt worden, dass, erstens, im Jahr 2017 mehr als 10‘000 Meldungen über mögliche Gefährder eingegangen waren und, zweitens, der Grossteil der abgelehnten Asylbewerber nicht abgeschoben werden kann. Wieso ist das für Liechtenstein relevant? Nach bereits 18 Monaten bekommen abgelehnte Asylanten eine Duldung zugesprochen. Damit können sie sich im Schengen-Raum frei bewegen.

In ihrer Antwort führte die zuständige Ministerin aus, dass der Informationsaustausch durch das Schengen-Abkommen gewährleistet ist. Gefährder werden im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Die Einreise kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wenn wir uns die schiere Anzahl an möglichen Gefährdern anschauen, so wird leicht verständlich, dass selbst eine kleine Prozentzahl an unerwünschten Personen die liechtensteinische Polizei vor ein grosses Problem stellen würde.

Grundsätzlich dürfen Schengen-Mit-

gliedsstaaten Ausnahmen beantragen, damit sie etwa unter speziellen Bedingungen Grenzkontrollen einführen können. Gemäss Antwort des Ministeriums beanspruchen aktuell doch eine recht grosse Anzahl Staaten solche Ausnahmeregelungen: Frankreich, Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und Österreich.

Und was machen Liechtenstein und die Schweiz? Schützen wir unsere Grenzen bzw. schützen wir unsere Länder genügend vor möglichen Gefährdern?

Zurück zur Übersicht