Hoi du - Archiv

PDF-Download

Seltsame Liechtensteinische Steuerpraxis

2020 Ausgabe 3 September 2020 Autor: Ivo Kaufmann

von Ivo Kaufmann

In welchem Zusammenhang mit dem Coronavirus steht das aktuelle Liechtensteinische Steuersystem betreffend die Besteuerung von Liechtensteiner Firmen? Auf den ersten Augenblick ist man geneigt zu sagen: Da gibt es keine Verkettung. Wenn man jedoch genauer hinschaut, fallen einem im Zusammenhang mit den Covid-Massnahmen folgende Probleme auf: Viele Firmen, denen wegen Schliessung oder Geschäftsrückgang aufgrund dieser Massnahmen in kurzer Zeit der Schnauf ausging und die Kredite gebraucht haben, werden nun mit Vorwürfen eingedeckt, dass sie nicht genug gespart hätten, um eine Krise zu überstehen. Dem steht die Praxis der Steuerverwaltung entgegen: Zu viel Liquidität bedeutet für die Steuerverwaltung ja «nicht notwendiges Betriebsvermögen». Man erinnere sich daran: Ursprünglich war betriebsnotwendiges Kapital, das mit einen Eigenkapitalzins von vier Prozent abgegolten wurde, das Kapital, das zur Erreichung des Betriebszweckes erforderlich ist. Zwischenzeitlich bestimmt jedoch die Steuerverwaltung, was betriebsnotwendig ist und was nicht. Also sind die Unternehmer gezwungen, die Liquidität ständig zu reduzieren und allenfalls auszuschütten, wenn das Unternehmen nicht von der Steuerverwaltung bestraft werden will. Die Steuerverwaltung zwingt die Unternehmen ja geradezu, wenig Liquiditätsreserven zu halten, was nun in Krisenzeiten wie Covid- 19 kontraproduktiv ist für die Unternehmen, denn die Liquidität fehlt nun. In die gleiche Richtung geht‘s bei folgender Thematik: Ein Unternehmer hat nicht mehr die Möglichkeit, seinen Lohn an die Situation (sei es am Anfang eines Unternehmens oder in einer Krisenzeit) anzupassen. Die Steuerverwaltung sagt ihm, wie viel er verdienen muss, egal wie die Situation seiner Firma ist.

Was lernen wir daraus: Was betriebsnotwendiges Vermögen ist und welche Löhne festgesetzt werden, sollte einzig und allein Aufgabe des Unternehmers sein. Die jetzige Steuerpraxis muss der Realität einer liberalen Marktwirtschaft angepasst sein und bleiben.

 

Zurück zur Übersicht