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Sonderregelung für österreichische Angestellte in der Landesverwaltung

2019 Ausgabe 2 Juni Autor: Ado Vogt

Gross war die Empörung, als die Angestellten des Spitals Grabs (und anderer öffentlicher Unternehmen, der Einfachheit halber schreibe ich nur vom Spital Grabs) mit Wohnsitz in Liechtenstein auf einmal ihr Einkommen in der Schweiz versteuern mussten. Was war geschehen: Ursprünglich übernahm das Land Liechtenstein eine Trägerschaft für das Spital Grabs. Laut Staatsvertrag versteuern somit die Arbeitnehmer ihren Lohn beim Wohnsitz. Dies funktionierte seit 1977 reibungslos, für die rund 70 Angestellten aus Liechtenstein war dies natürlich ein willkommenes Zückerchen und sicherlich ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Spitals als Arbeitgeber.

Mit der Änderung der Trägerschaft und somit der Steuerpraxis ergab sich für die meisten Angestellten eine Verdoppelung der Steuerlast. In einem Artikel im 2017 schrieb ich, dass man eine Sonderlösung für diese Menschen hätte anstreben sollen, da es anderswo auch Sonderlösungen gebe. Das wurde damals seitens Regierung verneint.

Jetzt hat man das aber genau für die österreichischen Angestellten, die bei einem öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein arbeiten, gemacht. Um in Österreich Steuern zu sparen, werden diese Gehälter neu in 14 Monatsraten ausbezahlt.

Sonderlösungen sind möglich, nur halt nicht für alle.

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