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VERANTWORTUNG (tragen und übernehmen)

2019 Ausgabe 3 August Autor: Harry Quaderer

Es sind schon bald zwei Monate ins Land gezogen, seit die Abgeordneten der Unabhängigen in einer Pressemitteilung der Regierungsrätin Aurelia Frick den Rücktritt nahegelegt haben.

Ein Rückblick

Liechtensteiner Volksblatt, 14. Juni 2019

VADUZ – Die Unabhängigen (DU) fordern den Rücktritt von Regierungsrätin Aurelia Frick. Dies teilten die Abgeordneten Peter Wachter, Ado Vogt, Jürgen Beck und Harry Quaderer am Freitag mit.

Die Abgeordneten der DU seien klar der Ansicht, dass Regierungsrätin Aurelia Frick die Verantwortung für dieses skandalöse Gebaren ihrerseits sowie ihres Generalsekretärs zu übernehmen hat. Verantwortung zu übernehmen, bedeute in der Politik den Rücktritt zu erklären, heisst es in der DU-Mitteilung.

«Die Pressemitteilung der GPK bringt klar zum Ausdruck, dass Regierungsrätin Frick trotz mehreren Aufforderungen nicht bereit war, gegenüber dem Steuerzahler, Landtag, der GPK und der Finanzkontrolle Transparenz für die mehr als undurchsichtigen Rechnungen und Ausgaben ihres Ministeriums zu schaffen», so die Abgeordneten Peter Wachter, Ado Vogt, Jürgen Beck und Harry Quaderer. «Erst am Donnerstag, eine Woche nach dem Landtag, gewährte sie der GPK Einsicht in detaillierte Kostenlisten, die bei Auftragnehmern wieder beschafft werden mussten, da die Originale geschwärzt, gescannt und dann vernichtet worden waren.»

«Der GPK gebührt Dank, dass sie mit ihrer Pressemitteilung klar erkennen lässt, dass die von Aurelia Frick an den Tag gelegte Führung ihrer Ministerien nicht mehr tragbar ist», führen die DU-Abgeordneten weiter aus. «Akten zu vernichten ist nicht nur skandalös, sondern unseres Erachtens betrügerisch. Auf jeden Fall erachten wir die skandalösen Vorfälle für Grund genug, Verantwortung zu übernehmen und dies damit zu beweisen, dass die Ministerin den Hut nimmt.»

Verantwortung? Politische Verantwortung?

Wie definiert sich «politische Verantwortung»?  Da gibt es wohl verschiedene Interpretationen und auch Definitionen, für mich aber liesse sich « Verantwortung» im Sinne eines Zitats von Otto von Bismarck  erklären:«Es gibt keine Handlung, für die niemand verantwortlich wäre.» Oder  so drückte es Antoine de Saint- Exupéry aus: «Mensch sein heisst verantwortlich sein.»

Verantwortung bedeutet natürlich auch Respekt und Anerkennung. Geht es da wirklich nur um Autorität und Macht oder vielleicht auch darum, sich unbequemen Fragen zu stellen und diese dann zu beantworten?

Gerne möchte ich mit etwas Distanz rund um die Absetzung von Aurelia Frick die Beweggründe, die mich dazu brachten, einen Misstrauensantrag einzubringen, nochmals kurz Revue passieren lassen.

Art. 80 Absatz 2) Landesverfassung «Verliert ein einzelnes Regierungsmitglied das Vertrauen des Landesfürsten oder des Landtages, dann wird die Entscheidung über den Verlust der Befugnis zur Ausübung seines Amtes zwischen Landesfürst und Landtag einvernehmlich getroffen. Bis zur Ernennung des neuen Regierungsmitgliedes hat der Stellvertreter die Amtsgeschäfte fortzuführen.»

Aus hohlem Bauch?

Stellt man eine Rücktrittsforderung aus hohlem Bauch? Aus politischem Kalkül? Wohl kaum. Die «Berater-Affäre», wie sie von der heimischen Presse genannt wurde, nahm ihren Anfang im Februar dieses Jahres. Wie in den Jahren zuvor forderte die Geschäftsprüfungskommission des Landtages (GPK)von der Regieurng eine Auflistung der Kosten für Gutachten  im Jahr 2018. Regierungschef Hasler übermittelte die gewünschte Kostenauflistung zu «Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzplatzentwicklung und Finanzplatzregulierung» an die GPK. In ihrer April-Sitzung stellte die GPK fest, dass das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur das Budget massiv überschritten hatte. Die GPK forderte die Ministerin Aurelia Frick auf, der GPK Rechnungskopien zukommen zu lassen.

Das war der Anfang vom Ende.

GPK nahm ihren Auftrag wahr

Was sagt das Gesetz?

Gesetz vom 12. März 2003 über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG)

Art. 26
1) Bei der Kontrolle des Finanzhaushaltes hat die Geschäftsprüfungskommission das uneingeschränkte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt im Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung zweckdienliche Auskünfte zu verlangen.

2) Für besondere Prüfungen und Untersuchungen ist der Geschäftsprüfungskommission vom Landtag das nötige Personal zur Verfügung zu stellen; sie kann Sachverständige beiziehen

Auch die Finanzkontrolle nahm ihren gesetzlichen Auftrag wahr

Was sagt das Gesetz:

«Als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht unterstützt die Finanzkontrolle gemäss Finanzkontrollgesetz sowohl den Landtag bzw. die Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über das öffentliche Finanzgebaren und die öffentliche Rechnungslegung als auch die Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion.

Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit im Rahmen des Finanzkontrollgesetzes selbständig und unabhängig aus. Sie legt jährlich das Revisionsprogramm fest und bringt dieses nach Anhörung der Geschäftsprüfungskommission der Regierung zur Kenntnis.

Die Aufgaben der Finanzkontrolle beinhalten:

  • die Prüfung der Landesrechnung,
  • die Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnungslegung:
    – der Amtsstellen,
    – der Datenschutzstelle,
    – des Parlamentsdienstes,
    – der Gerichte, soweit sich die Finanzaufsicht ausschliesslich auf die Justizverwaltung bezieht,
    – der öffentlichen Unternehmen, sofern dies spezialgeseztlich vorgesehen ist.
  • die Prüfung von staatlichen Finanzhilfen (Subventionen) und Abgeltungen einschliesslich Leistungsvereinbarungen,
  • die Prüfung des öffentlichen Beschaffungswesens,
  • die Prüfung der internen Kontrollsysteme auf ihre Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit,
  • die Prüfung von IT-Systemen hinsichtlich ihrer Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.

Die Geschäftsprüfungskommission und die Regierung können der Finanzkontrolle Aufträge für besondere Prüfungen und Abklärungen erteilen. Die Finanzkontrolle entscheidet nach Massgabe ihres ordentlichen Revisionsprogrammes, ob sie den Auftrag ausführt oder ablehnt.»

Folgendem Artikel des Finanzkontrollgesetzes gilt Beachtung:

Art. 9, Kriterien der Kontrolle

  1. Die Finanzkontrolle übt die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus.
  2. Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht die Finanzkontrolle, ob:
    a) die Mittel sparsam eingesetzt werden;
    b) Kosten und Nutzen in einem     günstigen Verhältnis stehen;
    c) finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung erzielen.

Ordnungsmässigkeit, Rechtsmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

Die Gesetzeslage ist wohl eindeutig. Dass die GPK zur Abklärung der Fakten, bis sie  die geforderten Daten und Erklärungen bekommen hatte, sage und schreibe sechs Sitzungen brauchte, dürfte wohl auch eine Erklärung dafür liefern, dass die so genannte «Berater-Affäre» in einer ausserordentlichen Landtagssitzung vom 2. Juli kulminierte.

Wer glaubt, dass unser Regierungschef Adrian Hasler noch im Amt wäre, hätte er sich mit allen erdenklichen Mitteln gegen Transparenz gestellt, wenn bei Ausgaben in seinem Budget Bedenken zu Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit aufgekommen wären? Hätte er sich es leisten können, auf stur zu schalten und dazu noch öffentlich die GPK und die Finanzkontrolle zu kritisieren oder diese ins schiefe Licht zu rücken?  Wohl kaum.

War es im Sinne aller Betroffenen die Sache öffentlich, in einer Sonderlandtagssitzung auszutragen? Nein. Wer war schuld oder verantwortlich, dass es zu diesem Showdown gekommen ist: die Finanzkontrolle oder die GPK?  Hätte die GPK oder die Finanzkontrolle ganz einfach zuschauen und zuhören sollen, als die Justizministerin Frick der Öffentlichkeit in einer Rede vor dem Landtagsgebäude, via Pressekonferenzen und auch gezielten Interviews alles in Abrede stellte und sich als Opfer einer Männer-Verschwörung herauszureden versuchte? Wie gesagt, Verantwortung bedeutet in erster Linie mal Antworten auf Fragen zu geben. Ehrliche Antworten!

So sähe offene Kommunikation aus. Offene und ehrliche Antworten auf ernste Fragen. Auch die Medien haben ihren Teil zu Unwahrheit beigetragen. Mal hiess es «Causa Frick», dann war von der GPK- oder der Berater-Affäre die Rede.  Was soll das heissen, «GPK-Affäre»? Die Medien, unsere Tageszeitungen präsentierten vorgefertigte Meinungen, ohne nur einen Ansatz von Hintergrundkenntnissen und Faktenlage. In dieser Hinsicht hat sich meiner Ansicht nach eine Journalistin des Radio L immer wieder sehr einseitig für die Ministerin ins Zeug gelegt. Von ausgewogener, journalistisch neutraler Berichterstattung, keine Spur. Noch immer wird die abgesetzte Ministerin dargestellt, als ob man ihr grösstes Unrecht angetan hätte. Vergessen wird die Tatsache, dass ein breit getragener Landtagsbeschluss zur Absetzung führte.

Sicherstellung der gesetzlichen Unabhängigkeit der Finanzkontrolle

Gemäss Art. 14 Abs. 4 des Finanzkontrollgesetzes informiert die Finanzkontrolle bei einer Feststellung von Mängeln oder Missständen von erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung in dringenden Fällen den Regierungschef und den Vorsitzenden der Geschäftsprüfungskommission. Am Montag, den 1. Juli, einen Tag vor der Landtagssitzung wurde der Regierungschef und der Vorsitzende der GPK durch die Leiterin und den stellvertretenden Leiter der Finanzkontrolle brieflich kontaktiert. Besagter Brief lag am Dienstag morgen auf den Pulten der Landtagsabgeordneten. Aus dem Brief geht klar hervor, dass der ehemalige Generalsekretär von Aurelia Frick, wohl auf Anordnung der Ministerin Frick, erheblichen «Druck» auf diese unabhängige Stelle ausgeübt hatte. Die im Landtag versuchten Erklärungsversuche der Justizministerin bleiben einem da schon quer im Hals stecken und wen wundert’s, wenn es da dem einen oder anderen Abgeordneten den Hut gelüpft hat. Aus gewissen Voten einzelner FBP-Abgeordneter könnte man meinen, dass genau dieser Brief dem Fass den Boden rausschlug!

Übersicht und Analyse der GPK betreffend das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur

Die Mitglieder des Landtags erhielten zwei Berichte von der GPK mit dem Titel «Übersicht und Analyse der Geschäftsprüfungskommission betreffend das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur». Einer davon mit dem Vermerk: Vertraulich. Trotzdem konnten die Landtagsabgeordneten über den Inhalt dieser beiden Berichte schon in der Zeitung lesen, bevor sie ihn selbst im Briefkasten hatten.

Es verwundert doch, dass eine Rechnung von CHF 641.60 der Firma Hair & Make-Up, die sich Ministerin Frick berappen liess, so ein grosses Thema war. Oder die Kosten im Hotels Kempinski oder Mandarin Oriental in München oder Hotel Sacher in Wien. Sicherlich kein Absetzungsgrund, doch wiederspiegelte es doch auch ein bisschen dass nur das Beste gut genug war.

Es ist peinlich, dass der Landtag solchen Kleinkram diskutieren musste. Zu diskutieren wäre nur eines gewesen:

Aurelia Frick ist mit der GPK, Finanzkontrolle und der Volksvertretung Schlitten gefahren.

Sie war nicht offen und ehrlich, wie sie es gegenüber dem Aufsichtsorgan des Landtags, der GPK, hätte sein müssen. Sie hat die GPK wohl anfangs gar nicht Ernst genommen! Zu spät bemerkte sie, dass sie mit ihrer Verweigerungshaltung  in eine Betonwand raste.  Ob sie sechs- oder siebenhundert Franken für eine Hairstylistin ausgegeben hat, ist irrelevant. Dass sie als Justizministerin den Landtag, die Volksvertretung, an der Nase herumgeführt hat  – das geht nicht.

Jede Bürgerin, jeder Bürgerin hat die Möglichkeit, sich selber ein Bild von der ganzen Geschichte zu machen. Der 250-seitige Bericht der GPK ist «herunterladbar». Was im ursprünglich vertraulichen Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landtag stand, lässt nach den getätigten Erklärungsversuchen von Aurelia Frick mehr als nur einen faden Beigeschmack. Meines Erachtens waren es eben nicht die Franken und Rappen, welche ordentlich «belegt» waren, die der Ministerin das Genick brachen. Nein, es waren «geschwärzte» Auflistungen, die kein Abgeordneter einfach akzeptieren konnte!

Was dazu kam: Sämtliche Erklärungsversuche der Ministerin waren nicht im Geringsten nachvollziehbar. Ich wage zu behaupten, wäre die Ministerin mit ihren Erklärungsversuchen nicht gegen eine Wand geprallt und hätte der Landtag anders entschieden, wären wir heute in einer noch «verflixteren» Position, da zwischenzeitlich klar ist, dass die Aussagen der Ministerin sich nicht mit Inhalt dem hinter der geschwärzten Positionen deckt.

Geschwärzt, gescannt, vernichtet.

  1. Originalrechnung
  2. Schwärzen des Originals
  3. Scannen des manipulierten Originals
  4. Vernichten des manipulierten Originals
  5. Manipuliertes Original wir zum «offiziellen» Original.

Digitalisierung von Akten?  Ja, die Landesverwaltung ist dabei, ihre Akten digitalisiert abzulegen, das kann aber nicht bedeuten, dass Originalakten vernichtet werden. Ein interessantes Detail:

Im Ministerium von Aurelia Frick war die digitalisierte Ablage bis am 2 Juli noch nicht eingeführt!

Nicht wie von Aurelia Frick ursprünglich behauptet, dass nur etwa 4 bis 5 Detail -Positionen der Rechnungen von PINARDEseminare geschwärzt wurden, waren es 21 Positionen! Frau Pinardi hatte sage und schreibe über 700 Stunden à CHF 200.00 verrechnet mit dem Inhalt: Vorbereitung Öffentlichkeitsarbeit (siehe Detail-Liste). Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt. Rein netto… Warum wurden die Detail-Listen sukzessive nach Erhalt durch den Schredder gelassen?

Unter den vielen aufgelisteten Rechnungen der GPK-Analyse befand sich auch eine Rechnung einer bekannten Wirtschaftsprüfer-Firma, die 11 Stunden à CHF 400.00 für Coaching in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen fakturierte. Lernt nicht ein 1. Jahr KV-Lehrling, dass die Detailliste ein integraler Bestand einer Rechnung ist? Wurde es dem Ministerium nach Überschreitung des Budgets für Kommunikationsberatung und auch des Gesamtbudgets ein bisschen zu heiss und man griff der Einfachheit halber einfach zum schwarzen Filzstift?

Diese Vorkommnisse führten dazu, dass die GPK die Originalrechnungen verlangte. Frau Pinardi schickte folgende Erklärung auf neutralem Papier:

CH-Pany, 14.6.19

Liebe Aurelia, mit diesen Zeilen bestätige ich Dir, dass Du meine Originaldokumente erhalten hast. Aufgrund dieser Stundenabrechnungen habe ich Rechnung gestellt.

Liebe Grüsse, Maria

PS: Liebe Maria, könnte es möglich sein, dass du am Tag als Frau Ministerin Aurelia Frick ihr «Hair und Make-UP» für CHF 641.60 richten liess, eine Rechnung von 11 Stunden à CHF 200.00 an das Sekretariat der Regierungsrätin zukommen liess? Inhalt: Vorbereitung Öffentlichkeitsarbeit.

Frauenteam

In besagten geschwärzten Detail-Listen kommt der Name «Frauenteam» neun Mal vor! Was steckt denn wirklich hinter den Beratungskosten dieses sogenannten Frauenteams? Was wurde beraten, was wurde besprochen? Wie viele Frauen dieses sogenannten Frauenteams befanden sich am 2. Juli auf der Zuschauertribüne und benahmen sich linde ausgedrückt: unanständig. Wie viele dieser Frauen sind jetzt Mitglieder des Vereins für Anstand? Fingerzeigend und die Moralkeule schwingend. Benützen Sie das Trillerpfeifchen zu Hause auch um zu zeigen, wer denn die Hosen trägt?

Wie viele Frauen dieses sogenannten Frauenteams befanden sich am 2. Juli auf der Zuschauertribüne und benahmen sich linde ausgedrückt: unanständig!

Nochmals: Verantwortung heisst sich den Fragen zu stellen und sich nicht hinter einem schwarzen Filzbalken zu verstecken. Wenn jetzt eine Gruppierung aus solchen Leuten Neuwahlen fordert, ist es wohl ihr gutes Recht, aber bitte, wenn eine solche Gruppierung als Begründung von «missendem politischen Anstand» spricht, kommt sie schon selber sehr stark in Erklärungsnotstand.  Vor allem aber im Erklärungsnotstand, wenn das Frauenteam dem Steuerzahler über den Inhalt ihrer Gespräche im Regierungszimmer von Dr. Aurelia Frick und Maria Pinardi berichten müssten.  Mein Fazit: Wer Anstand fordert sollte zumindest bereit sein, ihn auch selber zu zeigen!

Unanständig?

Ein für Liechtenstein historischer Sonderlandtag, welcher zur Absetzung von Ministerin Frick führte, wurde «nur» von 23 von 25 Abgeordnete besucht. Klar, die Ferien hatten begonnen. Aber auch ganz klar war, dass diese Sitzung nicht sozusagen «über Nacht» angesetzt wurde und jedem Abgeordneten die «Brisanz» dieser Sitzung bewusst sein musste. In der Fraktion der Freien Liste liessen sich dann gleich zwei Abgeordnete ferienhalber entschuldigen. Was doch etwas sonderbar anmutete, ist die Tatsache, dass der Fraktionssprecher und das GPK-Mitglied der Freien Liste Georg Kaufmann  sich zum Zeitpunkt dieser Landtagssitzung mit seinem Parteipräsidenten Pepo Frick in den «Radlerferien» in Frankreich befand. In Anbetracht dass Georg Kaufmann Mitglied der GPK war und über all Sachverhalte bestens informiert gewesen war, hätte er einen Tag seiner Radlerferien unterbrechen müssen und nach Liechtenstein reisen. Machbar wär dies alleweil gewesen! Dass er es nach seiner Rückkehr aus den Ferien für angebracht hielt, auf Radio Liechtenstein Kritik über die Abwahl von Frau Ministerin Frick zu üben, war dann doch mehr als schräg. Es zeigt halt eben nicht wie sein Parteikollege Lageder unlängst in einem Interview meinte: «Sie wollen selbst ans Ruder».  Wohl besser wenn sie sich in Zukunft  immer noch ans «Radeln» halten.

Der FL-Abgeordnete  Lageder blieb  wenigstens seiner Linie treu und wie zuvor medial verkündet, dass er keinem Regierungsmitglied jemals das Vertrauen ausgesprochen habe, es auch dieses Mal nicht tat.

Thomas Lageder hat kein Vertrauen in die Regierung. Seine Partei habe die Regierung nicht gewählt. Aber kandidierte er bei den letzten Landtagswahlen nicht auch als Regierungsmitglied? Vertraut er der Regierung nicht, weil er nicht Regierungsmitglied wurde? Warum «vertraute» er der Regierungsrätin Frick und unterschrieb ihre Unterstützerliste?  Thomas Lageder hat im Landtag die Regierungsrätin Aurelia Frick in den vergangenen Jahren immer wieder stark angegriffen (und, das darf man sagen, nicht zu Unrecht). Dass er sich dann plötzlich als «Aurelia-Fan» darstellt, gleichzeitig aber sagt, er und seine Partei vertraue der Regierung nicht – das soll jemand  verstehen?

Was sollen wir nun machen, sollte er sich in den kommenden Wahlen wieder als Regierungsmitglied portieren lassen? Vertrauen oder nicht vertrauen?

Fazit

Der Landtag hatte mit 21 Stimmen parteiübergreifend der Ministerin Aurelia Frick das Misstrauen ausgesprochen. Sie  sei  die einzige Ministerin, wie sie selber behauptete, welcher das Misstrauen ohne ein Missverhalten ausgesprochen wurde. Wir Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen sind aber kein Volk wie es ihr Mann auf facebook ausdrückte: «Ein kleines Land durch Neid, Missgunst und Hinterlistigkeit durchtriebene Gesellschaft mit einem Frauenbild aus den Fünfziger Jahren und ohne Anstand und Kinderstube…»

Nein, der Landtag hat richtig entschieden! Die GPK und Finanzkontrolle haben  den gestzlichen Auftrag erfüllt  Sie haben  Mut bewiesen. Sie  liessen  sich nicht blenden und irren und vor allem aber hat er ausser «wenigen» Ausnahmen im Sinne der Sache und nicht im Sinne der Parteipolitik entschieden. Die Summe all der Fehlverhalten war zu gross! Von Einsicht keine Spur!  Ich sage es nochmals, Ministerin Aurelia Frick hätte sich selber und dem Land einen Dienst erwiesen, wenn Sie aus eigenen Stücken zurückgetreten wäre. So hätte sie Verantwortung übernehmen können!

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